
| Welches Pfarramt ist zuständig? |
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Zuständig für die Trauung ist die Wohnpfarre einer der beiden Brautleute (meist der Braut).
Wenn weder Braut noch Bräutigam in Thüringen wohnen, die Hochzeit aber in Thüringen stattfinden soll, nehmen Sie bitte zur Festlegung des Hochzeitstermins zuerst mit dem Pfarramt Thüringen Kontakt auf (05550 2308 oder Mail). |
| Welche Voraussetzungen müssen für eine kirchliche Trauung erfüllt sein? |
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| Welche Dokumente sind bei der Anmeldung mitzubringen? |
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Folgende Dokumente zu den Brautleuten sind VOLLSTÄNDIG bei der persönlichen Anmeldung (Braut und/oder Bräutigam) mitzubringen (spätestens 3 bis 4 Monate vor Trauung):
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| Welche Angaben sind zu machen? |
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Die meisten Angaben können mündlich gemacht werden:
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Welche Kosten fallen bei einer Trauung an? |
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Für die Kirchenbenutzung:
Für den Mesner: € 30,- Für die Ministranten: je € 10,- |